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H(erbert) L(ionel) A(dolphus) Hart: Der Begriff des Rechts

[Master]

Kommentar: H.L.A. Harts The Concept of Law (1961) ist ein Meilenstein der modernen Rechtsphilosophie und hat die Debatten um das Wesen des Rechts, seine Struktur und seine normative Autorität nachhaltig geprägt. Mit seinem analytischen Ansatz schuf Hart nicht nur eine präzise Begrifflichkeit zur Beschreibung rechtlicher Phänomene, sondern etablierte zugleich eine Methodik, die normative und deskriptive Dimensionen des Rechts differenziert analysiert. Dieses Seminar widmet sich der intensiven Auseinandersetzung mit Harts Hauptwerk. Im Mittelpunkt steht die Frage, was Recht ausmacht und wie es sich von Moral und anderen sozialen Ordnungen unterscheidet. Besonderes Augenmerk legen wir auf zentrale Konzepte wie die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärregeln, die Rolle der Rule of Recognition und die Analyse rechtlicher Verpflichtungen. Die Diskussion wird von Harts analytischer Methodik geleitet, die durch sprachliche Klarheit, präzise Begriffsarbeit und philosophische Strenge gekennzeichnet ist. Ziel ist es, nicht nur Harts Argumente zu verstehen, sondern auch die impliziten Annahmen und die Tragweite seiner Position zu hinterfragen.

Ziele der Veranstaltung:

  • Verstehen und kritisch Hinterfragen von H.L.A. Harts zentralen Thesen.
  • Vertiefung analytisch-philosophischer Methoden zur Klärung normativer Begriffe.
  • Reflexion der Relevanz von Harts Werk für aktuelle rechtsphilosophische Debatten.

Literatur, Textgrundlage: H. L. A. Hart, The Concept of Law (Oxford University Press, 3. Auflage 2012).
H. L. A. Hart, Der Begriff des Rechts (Berlin : Suhrkamp, 2011).

Die Veranstaltung findet bzw. fand statt: [SoSe 25, Teil 1, Teil 2]