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Information zur Veranstaltung

Philosophische Konzepte zur Begründung von Strafe

[Master]

Kommentar: In der Moderne bestraft man keine Tiere mehr. In der Moderne muss Strafe etwas mit Schuld zu tun haben. In der republikanischen Demokratie des modernen Typs muss Strafe am Ziel der „Resozialisierung“ orientiert sein. Körperliche Züchtigungen gelten heute als unstatthafte Formen von Bestrafung. Strafrechtstheorien sind eng mit dem Staatskonzept verbunden. Und so unfraglich das Prinzip von Schuld und Strafe in unserer gesellschaftlichen Praxis zu sein scheint, Strafe ist ausgesprochen schwer zu begründen! Man kann bestreiten, dass Strafe abschreckend wirkt. Strafe kann Menschenrechte sehr empfindlich einschränken. Das Strafmaß scheint oft ungerecht und ist an sich kaum zu begründen. Darf man nicht-resozialisierbare Täter „für immer“ einsperren? Bestrafungen strapazieren Gerechtigkeit aufs äußerste. In unserer sozialen Praxis sind uns philosophische Begründungsdefizite egal: Wir bestrafen! Insofern ist die Frage nach der philosophischen Begründung von Strafe ein Beispiel für das komplexe Verhältnis zwischen Theorie und Praxis.

Ziele der Veranstaltung:

  • Welche historischen Ansätze zur Legitimation von Strafe gibt es?
  • Wie unterscheiden sich moderne von vormodernen Legitimationen von Strafe?
  • Welche systematischen Optionen zur Legitimation von Strafe gibt es?
  • Ist es überhaupt möglich im demokratischen an Menschenrechten orientierten Staaten Strafe zu rechtfertigen?

Die Veranstaltung findet bzw. fand statt: [SoSe 11]

Für diese Veranstaltung liegen Evaluationsergebnisse vor: [eva]